Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe, zur Förderung der Berufsbildung und zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere durch die Unterstützung der Jugendwohnheime Nikolaus-Groß-Haus und Bernhard Letterhaus für bedürftige Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Stiftung kann die genannten Zwecke unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch:
- die Förderung einer selbstständigen und sittlichen Lebensführung und Lebensplannung,
- individuelle Förderung, Beratung und Begleitung in den Bereichen Schule/Beruf, Lebenspraxis und Freizeitpädagogik,
- die Förderung der Grundsätze der Jugend-, Berufs- und Sozialarbeit in der Arbeit mit jungen Menschen.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.